Ihre Anwälte für
Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführerhaftung Haftungsvermeidung durch kompetente anwaltliche Beratung

Wir haben die Kompetenzen für alle denkbaren Szenarien, seien es Insolvenzpläneübertragende SanierungenSchutzschirmverfahren oder Eigenverwaltungen. Weitere Krisenszenarien, in denen wir Sie unterstützen können, sind auch Kündigung von Kreditlinien oder die persönliche Haftung durch Inanspruchnahme aus Bürgschaften.

Haftungsvermeidung im engeren Sinne beinhaltet sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch die Abwehr bei Inanspruchnahme durch Gläubiger, Finanzamt, Krankenkasse oder Insolvenzverwalter. In solchen Krisenlagen beraten und vertreten wir Sie sowohl in haftungsrechtlichen als auch in strafrechtlichen Fragen. Bei rechtzeitiger Einschaltung können wir helfen, einen kostspieligen Rechtstreit oder ein Strafverfahren zu vermeiden und einen für Sie günstigen Vergleich, bestenfalls sogar eine außergerichtliche Forderungsabwehr zu erreichen. Aber auch vor Gericht bestehen noch viele Möglichkeiten, eventuell Haftungen zu reduzieren oder zu vermeiden. In allen Verfahrensstufen sind wir als versierte Anwälte an Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen in der Unternehmenskrise und im Prozess.

Kontakt
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Terminvereinbarung unter:

Lüneburg: 04131 2010-0
Hamburg: 040 5247600-0
(Mo-Fr von 8 bis 17 Uhr)
oder jederzeit per E-Mail:
mail@kanzlei-sbl.de

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