Ihre Anwälte für
Geschäftsführerhaftung
Geschäftsführerhaftung Haftungsvermeidung durch kompetente anwaltliche Beratung
Wir helfen Ihnen als Geschäftsführer die persönliche Haftung in der Krise zu vermeiden oder zu reduzieren. Zur Haftungsvermeidung gehört zu allererst zu erkennen, ob gehandelt werden muss und zu wissen, was in welcher Reihenfolge zu tun ist um alle Handlungsmöglichkeiten in der Hand zu behalten. Unsere Expertise ermöglicht es Ihnen, eventuell noch bestehende Optionen zu nutzen. Dies kann von der Verpflichtung dem Unternehmen weitere Mittel zur Verfügung zu stellen und dies mit Kreditgebern zu verhandeln bis zur Insolvenzantragspflicht reichen.
Grundsätzlich gilt im Krisenfall immer, dass eine frühzeitige Beratung und Begleitung hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden. Ganz wesentlich ist die Frage des Ob, des Wann und Wie der Krisenkommunikation, sei es zu Kunden, Lieferanten, Banken und nicht zuletzt Mitarbeitern. Eine glaubwürdige und schlüssig kommunizierte Sanierungsperspektive kann Ihnen unmittelbar helfen, Schlimmeres zu verhindern. Als erfahrene Sanierungsberater können wir für Sie einen solchen Sanierungsplan erstellen und glaubhaft vermitteln. Wenn die Krise schon weiter gediehen ist, erarbeiten wir für Sie soweit noch möglich Turnaround-Konzepte und vertreten diese gegenüber Ihren Gläubigern.
Wenn keine Sanierungsoptionen mehr bestehen, helfen wir Ihnen bei der Insolvenzantragstellung und prüfen alle Optionen einer weitgehenden Haftungsvermeidung. Aus dieser Situation begleiten wir Sie durch alle Phasen des Insolvenzverfahrens und stehen Ihnen bei Bedarf als Beratung für eine Sanierung aus der Insolvenz zur Seite.
Wir haben die Kompetenzen für alle denkbaren Szenarien, seien es Insolvenzpläne, übertragende Sanierungen, Schutzschirmverfahren oder Eigenverwaltungen. Weitere Krisenszenarien, in denen wir Sie unterstützen können, sind auch Kündigung von Kreditlinien oder die persönliche Haftung durch Inanspruchnahme aus Bürgschaften.
Haftungsvermeidung im engeren Sinne beinhaltet sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch die Abwehr bei Inanspruchnahme durch Gläubiger, Finanzamt, Krankenkasse oder Insolvenzverwalter. In solchen Krisenlagen beraten und vertreten wir Sie sowohl in haftungsrechtlichen als auch in strafrechtlichen Fragen. Bei rechtzeitiger Einschaltung können wir helfen, einen kostspieligen Rechtstreit oder ein Strafverfahren zu vermeiden und einen für Sie günstigen Vergleich, bestenfalls sogar eine außergerichtliche Forderungsabwehr zu erreichen. Aber auch vor Gericht bestehen noch viele Möglichkeiten, eventuell Haftungen zu reduzieren oder zu vermeiden. In allen Verfahrensstufen sind wir als versierte Anwälte an Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen in der Unternehmenskrise und im Prozess.